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Bitte beachten Sie, dass unsere Rechnungen netto ohne Abzug innert 14 Tagen zahlbar sind. 

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§ 1 Geltungsbereich

Diesen Geschäftsbedingungen unterliegen Verträge, die zwischen Cordula Keller Büroservice (nachfolgend CK Büroservice) und ihren AuftraggeberInnen (nachfolgend:der Auftraggeber) geschlossen werden. Bei Auftragserteilung und während der Dauer der Geschäftsbeziehung erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an.

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Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

§ 2 Leistungsumfang       

CK Büroservice  führt die vereinbarten Leistungen selbst aus. Aufträge werden nach den Grundsätzen der ordnungsgemässen Berufsausübung mit der erforderlichen Sorgfalt ausgeführt.

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§ 3 Lieferung/Leistungserbringung

CK Büroservice  erbringt die vereinbarte Leistung.

CK Büroservice  arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt CK Büroservice nicht.

Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Ein Verzug durch CK Büroservice  ist nicht gegeben, wenn und solange die Lieferung/Leistungserbringung infolge eines Umstandes unterbleibt, den CK Büroservice  nicht verschuldet hat. CK Büroservice  behält sich in einem solchen Fall das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

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§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Im Hinblick auf eine bestmögliche Erbringung des Auftrages übermittelt der Auftraggeber zum frühest möglichen Zeitpunkt sämtliche zweckdienliche und verfügbare Informationen.

Fehler, die sich aus der nicht erfolgten Bereitstellung solcher Unterlagen ergeben, gehen nicht zu Lasten von CK Büroservice

Der Auftraggeber unterrichtet CK Büroservice  bei Vertragsabschluss über besondere Ausführungsformen
(Anlieferung auf Datenträger, Anzahl der Ausfertigungen, Einfügen von Texten in bestehendes Layout, etc.).

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§ 5 Mängelbeseitigung

CK Büroservice  behält sich das Recht auf Nachbesserung vor. Für die Nachbesserung ist CK Büroservice  eine angemessene Frist einzuräumen.

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§ 6 Haftung

CK Büroservice haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Eine Haftung von CK Büroservice  für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber überlassenen Materialien ist ausgeschlossen.

CK Büroservice überprüft ihre EDV regelmäßig auf Viren und ähnliche Störungen, sie haftet jedoch nicht für Schäden, die durch Computerviren und ähnliche Störungen entstehen.

CK Büroservice  haftet nicht für telefonisch erteilte Auskünfte.

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§ 7 Geheimhaltungspflicht

CK Büroserviceist verpflichtet, jegliche Informationen, die ihr im Verlauf der Auftragsausführung zur Kenntnis gelangen, strikt vertraulich zu behandeln.

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§ 8 Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

Die erbrachte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum von CK Büroservice.

Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an den Leistungen mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.

CK Büroservice hat das Urheberrecht an jeglichen Leistungen (Texte, Fotos etc.)

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§ 9 Vertragskündigung

Die Kündigung hat in allen Fällen schriftlich zu erfolgen.

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§ 10 Anwendbares Recht, Wirksamkeit und Gerichtsstand

Für den Auftrag und sämtliche sich daraus ergebenden Ansprüche gilt Schweizer Recht.

Für alle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand der Ort der Auftragsannahme (Rüschlikon) vereinbart.

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Was schützt das Urheberrecht ?

Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur und Kunst: Romane und Krimis, Lieder, Gemälde, Skulpturen, Filme, aber auch den Werbetexte und jegliche journalistische Arbeiten. Fotos, das Layout von Websites und vieles mehr. Das Urheberrecht betrifft also nicht einfach Künstler, sondern fast jedes Unternehmen.

Der Urheber bestimmt, ob, wann und wie sein Werk verwendet wird, also zum Beispiel wer die Artikel, die Fotos etc. in welchem Medium verwenden darf. Der Urheber darf diese Verwendungen verbieten – oder beispielsweise gegen ein Entgelt erlauben. Die Einwilligung zur Verwendung muss bei jedem Fall neu eingeholt werden.

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Geschützte Werke nutzen

Will man ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen, braucht es dazu eine Erlaubnis. Immer. Bei verwendeten Bildern oder Texten anzugeben, woher diese sind, entbindet nicht von der Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen.

Die Erlaubnis kann der Rechteinhaber erteilen, oder sie ergibt sich direkt aus dem Urheberrechtsgesetz.

Vermeiden Sie Urheberrechtsverletzungen und holen Sie vor jeder Verwendung die notwendigen Rechte ein.

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Müssen sein.

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